Neue Mängel und unangenehme Überraschungen
Zu Beginn der Bauarbeiten vor etwa einem Jahr, als die Betonplatte hergestellt wurde, wurden die Betonreste in eine Grube auf dem Grundstück gegossen. Mit den Handwerkern der Firma Zielsdorf wurde damals vereinbart, dass diese Reste ordnungsgemäß entfernt werden. Zur Kennzeichnung wurde ein Stahlstift in den Beton gesteckt. Zwei Tage später war der Stift nicht mehr sichtbar, sodass ich davon ausgegangen bin, dass die Betonreste wie zugesagt beseitigt wurden.
Vor zwei Wochen haben wir mit der Gartengestaltung begonnen und dabei den Stahlstift samt Betonklotz wiedergefunden. Das war eine unerwartete Entdeckung. Es ist naheliegend, dass der Stift lediglich umgebogen und anschließend mit Erde bedeckt wurde. Den Betonklotz haben wir entfernt; einige Tage später wurde er von der Firma Zielsdorf abgeholt.
Darüber hinaus haben wir festgestellt, dass zwei Innentüren einen deutlichen Spalt zur Wand aufweisen. Nach meinem Verständnis liegt die Wandabweichung bei einer Tür noch innerhalb der DIN‑Ebenheitstoleranzen, bei der anderen jedoch bereits darüber. Bei der kürzeren Wand fällt dies optisch kaum auf, bei der anderen Tür ist der Spalt jedoch deutlich sichtbar, insbesondere wenn man im Büro auf dem Sofa sitzt. Auch diese Wand liegt formal noch innerhalb der Bautoleranzen.
Ein weiteres Problem betrifft die Garagentür. Hier hatte ich den Bauleiter mehrfach darauf hingewiesen, dass die Dämmung unvollständig ist. Dennoch wurde die Tür mit einem ungedämmten Spalt von etwa 3–4 cm verputzt. Bei kalten Außentemperaturen bildet sich an der Tür Kondenswasser. Darauf wurde bei der Abnahme hingewiesen. Als Maßnahme wurde vorgeschlagen, Silikatplatten aufzubringen und neu zu verputzen. Ich hatte jedoch darum gebeten, die Dämmung vollständig und fachgerecht herzustellen. Dieser Hinweis wurde nicht berücksichtigt.
Bei der Verarbeitung der Silikatplatten entstand im HWR erheblicher Feinstaub, der sich bis heute nur schwer entfernen lässt. Anschließend begann die Tür zu quietschen und zu knirschen. Nach meiner Meldung wurde die Türangel nachjustiert, da sie zu stramm saß. Nun ist die Silikatdämmung erneut beschädigt und müsste wieder verputzt werden, was voraussichtlich wieder zu erheblicher Staubentwicklung führen würde. Die bisherigen Maßnahmen haben das Problem nicht behoben. Eine frühere Berücksichtigung der Hinweise hätte diese Situation vermutlich vermeiden können.
Seit zwei Wochen liegt hierzu keine Rückmeldung des Bauleiters vor, obwohl mir mitgeteilt wurde, dass sich darum gekümmert werde und ich nichts weiter veranlassen müsse.
Auch die zugesagte Reserve an Klinkersteinen haben wir bislang nicht erhalten, obwohl eine Lieferung neuer Steine angekündigt wurde.
Update: Der Bauleiter hat sich hierzu gemeldet und mitgeteilt:
"hinsichtlich der Innentüren gebe ich weiter, kann hier aber nicht versprechen oder bestätigen, da die Abnahme am 03.04.24 durchgeführt wurde und die Punkte nicht aufgeführt sind, aber versuchen will ich es."
Diese Aussage erweckt den Eindruck, als seien nach der Übergabe keine Mängel mehr zu berücksichtigen. Der betreffende Mangel war jedoch bereits vor der Abnahme vorhanden. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von fünf Jahren sind Mängel zu beseitigen. Der Bauträger ist verpflichtet, ein mangelfreies Bauwerk zu übergeben. Daher geht es nicht um ein „Versuchen“, sondern um eine verbindliche Aussage, bis wann die Mängel behoben werden.
Der Innentürbauer hat sich die betroffene Tür inzwischen angesehen und ausgemessen.





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